Rechtlicher Hinweis

Übernahme einer TERRA MATER Tierpatenschaft bedeutet:

  • Die Patenschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit ohne Frist formlos gekündigt werden.
  • Bei Vermittlung bzw. Ableben des Tieres wird die Patin/der Pate unmittelbar darüber informiert.
  • Bei Vermittlung bzw. Ableben des Tieres überträgt TERRA MATER die Patenschaft auf eine artgleiche Alternative.
  • Eine anteilsmäßige Rückerstattung von Beiträgen auf den laufenden Monat bei Beendigung der Patenschaft erfolgt nicht.
  • Im Rahmen der Patenschaft entstehen keinerlei Rechte der/des Patin/Paten an dem Tier.
  • Die Daten unterliegen den rechtlichen Datenschutzbestimmungen. Sie werden ausschließlich für Vereinszwecke erhoben und verwendet.

 

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