Verletzte Nutria am Prestelsee

Vergangenen Sonntag erreichte ein Notruf unsere Mobile Tierrettung. Eine besorgte junge Frau meldete eine verletzte Nutria. Beim Gassigehen mit ihrem Hund hatte sie das Tier regungslos am Wegesrand gefunden, merkte aber schnell, dass es noch lebte. Umgehend versuchte sie über ihr Smartphone Hilfe zu holen. Als wir die Info bekamen rückte sofort unsere Mobile Tierrettung aus Lustadt aus und fuhr zum Fundort.

Heinz Zimmermann, TM Mobile Tierrettung und 1. Vorsitzender: „Wir haben uns darum gekümmert nachdem die rechtliche Situation abgeklärt war. Zunächst muss man wissen, dass die Nutria zum jagdbaren Wild gehört und dadurch Eigentum des zuständigen Jagberechtigten ist. Würden wir das Tier einfach der Natur entnehmen, käme das genaugenommen dem Tatbestand der Wilderei gleich. Verzichtet der Jagberechtigte auf sein Eigentum können wir bedingt tätig werde, indem wir uns auf das Tierschutzgesetz berufen und eingreifen dürfen um Leiden und Schmerzen des Tieres zu verhindern. Das ist die Gesetzeslage und daran müssen wir uns auch halten. Ich habe unser Einsatzfahrzeug zum Fundort geschickt und unsere Mitarbeiterin fuhr umgehend mit dem Tier zum Tierarzt. Wir versuchen immer sofort zu handeln, müssen uns aber auch an Vorschriften halten, um uns nicht selbst strafbar zu machen.“

Dank an Tina Edinger für ihre Hilfsbereitschaft und dass sie nicht einfach an dem notleidenden Tier vorbeigegangen ist.

Was ist eigentlich eine Nutria (Myocastor coypus), woher kommt sie ursprünglich?

Ursprünglich stammt die Nutria aus Südamerika und wurde in den 20iger Jahren als Pelztier nach Deutschland gebracht. Immer wieder schafften es einzelne Tiere aus den Pelztierfarmen zu flüchten, wodurch sich wildlebende Populationen entwickelten. Es ist ein an Wasser gebundenes Nagetier, dämmerungs- und nachtaktiv, ruht in Bauen oder Schilfnestern. Es lebt gern in großflächigen Sumpf- und Marschgebieten mit Rohr- und Binsengürteln, reicher Unterwasserflora und klarem Wasser. Überwiegend ernährt sich die Nutria von Wasserpflanzen, Süßgräser, Kräuter und Kulturpflanzen, gelegentlich von Süßwassermuscheln, Amphibien oder Fischen, im Winter auch Wurzeln und Rinde.

Ein ausgewachsenes Tier kann bis zu 9 kg auf die Waage bringen, bei einer Kopf-Rumpf-Länge von bis zu 65 cm. Anders als Biber haben Nutrias keinen abgeflachten, sondern einen runden Schwanz, mit dem sie eine Gesamtkörperlänge von mehr als einem Meter erreichen können. Jährlich können Nutrias dreimal 5 bis 6 Junge zur Welt bringen.

Verbreitungsschwerpunkte hat die Nutria im westlichen und östlichen Niedersachsen (Ems, Elbe), in Nordrhein-Westfalen, im Westen Baden-Württembergs (Rhein), im Norden Sachsen-Anhalts (Elbe) sowie im Nordwesten und Süden Brandenburgs (Havel, Schwarze Elster, Spreewald, Neiße). Vor allem im nordwestdeutschen Raum in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben die Wissenschaftler eine rasante Ausbreitung festgestellt (Angaben des deutschen Jagdverbandes).

Nutrias fallen in eine gesonderte Ordnung der Wildtiere, welche nicht zum jagdbaren Wild gehören, aber trotzdem bejagt werden dürfen und mit Ausnahmegenehmigungen von Unteren Landschaftsbehörden im Rahmen der Nutriabekämpfung jährlich tausende Tiere geschossen oder gefangen werden.

Spätestens seit 1963 kommt die Nutria auch in Baden-Württemberg in freier Wildbahn vor und unterliegt seit 1996, aufgrund der schnell anwachsenden Population, in Baden-Württemberg dem Jagdrecht (LJagdG). In Niedersachsen wurden Nutrias im Jahr 2001 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufgenommen und seitdem ganzjährig bejagt. Unberührt hiervon bleibt die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach Paragraph 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz. Und natürlich muss jeder Jäger einen Sachkundenachweis nach § 24 NJagdG mit sich führen und zum Töten einen Jagdschein besitzen.

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