Unsere Experten für Nutztiere
TERRA MATER Reihe: Interview
TM: Welche Tiere zählen zu den Nutztieren und welche sind auf dem Geißblatthof zuhause?
Familie Christof (FC): Streng genommen zählen zu den Nutztieren alle domestizierten Tiere, die der Mensch hält, um einen wirtschaftlichen Nutzen von ihnen zu haben. Sie sind Milch-, Fleisch-, Fell- und Wolllieferanten oder Arbeitstiere wie Reit-, Zug-, Kutsch-, und Packtiere. Aber auch der "genutzte" Hund, der Wächter, der Jagdhelfer, der Hütehund, gehört eigentlich dazu.
Nutztiere sind heute aber in der Regel die Tierarten, bei denen der "soziale Nutzen" nicht im Vordergrund steht. Also die Tiere, die nicht um ihrer selbst Willen gehalten werden. Diese Sozialpartner-Tiere werden korrekterweise als "kleine Heimtiere" bezeichnet. Der Volksmund nennt diese Kategorie gerne Haustiere, während die klassischen Nutztiere als Vieh bezeichnet werden. Wenn wir die Bezeichnung Nutztiere verwenden, dann sind wir gedanklich bei den Großtieren und Federvieh, also bei den Tieren, die im Stall und auf Weiden gehalten werden und – etwas überspitzt gesagt – nicht Tisch und Bett mit uns teilen.
Auf dem Geißblatthof sind das Schafe und Ziegen, Pferde, Esel, Schweine, Hühner, Tauben, ab und an auch Gänse, Enten, Mulis und Lamas.
TM: Welche gesetzlichen Vorschriften müssen bei der Haltung der unterschiedlichen Nutztierarten beachtet werden?
FC: Die wesentlichen Informationen zur Tierhaltung – nicht nur zur Haltung von Nutztieren – finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung. Bei uns in Niedersachsen helfen vor allem diese beiden Links zu Nutztierhaltung bzw. Tierschutzgutachten weiter.
Für jede Nutztierhaltung gilt, dass sie dem Veterinäramt gemeldet bzw. von diesem genehmigt werden muss (abhängig von der Tierart). Die Tiere müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden, einige auch bei der V.I.T. (Vereinigte Informationssysteme Tier). Von Tierart zu Tierart gibt es hier aber Unterschiede. Die Haltung von Kameliden z.B. muss vom Veterinäramt genehmigt werden. In der Regel muss der Halter auch einen Sachkundenachweis erbringen. Bei der V.I.T. und der Tierseuchenkasse werden diese aber nicht erfasst.
Vielfach gelten in den einzelnen Bundesländern verschiedene Bestimmungen. Wer an der Nutztierhaltung interessiert ist, tut also gut daran, sich im Vorfeld zu informieren. Ansprechpartner hierfür sind die zuständigen Veterinärbehörden und die Landwirtschaftskammer bzw. das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
TM: Wie sieht die ideale Ernährung und Pflege für Nutztiere hinsichtlich der einzelnen Arten aus?
FC: Die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutztiere sind sehr verschieden. Dazu kommt, dass es teilweise beachtliche Größenunterschiede gibt, aus denen oft nicht nur unterschiedliche Futtermengen, sondern auch Futtermittel resultieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Berechnung ist die zu erbringende Leistung. Das kann eine Arbeitsleistung sein, aber auch eine Trächtigkeit, die Produktion von Eiern oder Milch oder einfach die temperamentsbedingte Mehr- oder Minderbewegung. Grundsätzlich macht es Sinn, sich mit der Ernährung der Wildform zu befassen, und was für Veränderungen die Tierart im Rahmen der Domestikation erfahren hat. So braucht das Haushuhn mit seiner unglaublichen Legeleistung natürlich nicht nur mehr Futter, sondern vor allem auch eine große Menge an Kalk für die Produktion der Eierschalen.
Bei allen Pflanzenfressern soll der Großteil des Futters rohfaserreich sein (Gras, Heu, Blätter, Rinden). Getreide und andere leichter verfügbare Kohlenhydrate und Eiweiße sollen nur streng dosiert und nur bei Tieren gefüttert werden, die eine entsprechende Leistung bringen. Das Verdauungssystem kommt sonst leicht ins Wanken, Fehlgärungen treten in der Folge oft auf. Dadurch sterben die Mikroorganismen ab, die die Zellulose (also die Rohfaser, das Grundfutter) verdauen, und die Hauptnahrung kann nicht mehr verdaut werden. Hochleistungstiere brauchen natürlich gehaltvolles Futter, wie z.B. Getreide. Aber man muss sich bewusst machen, dass die Fütterung von Getreide an Pferde, Kühe, Schafe, Ziegen u.ä. eine Gratwanderung ist. Zu wenig gehaltvolles Futter bei großer Leistung bedeutet Mangelerscheinungen, Abmagerung oder Leistungsabfall, zu viel kann das Verdauungssystem zum Kippen bringen, was nicht selten zum Tode führt.
Andere Nutztiere wie Schweine und Hühner sind Allesfresser. Aber während Hühner ein Überangebot an Futter einfach liegen lassen würden (Masthühner ausgenommen), sind Schweine als Masttiere so sehr auf Fressbereitschaft und schnelle Gewichtszunahme selektiert, dass sie viel mehr Futter aufnehmen als sie benötigen, wenn es die Gelegenheit dazu gibt. Dadurch verfetten sie, die Gelenke werden überlastet, es bilden sich schmerzhafte Arthrosen, das Herz-Kreislauf-System ist überlastet, das Leben verliert also an Qualität und auch deutlich an Jahren.
Wer nicht die Gelegenheit hat, gemeinsam mit erfahrenen Tierhaltern eigene Erfahrungen zu sammeln, sondern gleich selber die ganze Verantwortung tragen will und muss, der sollte sich mit entsprechender Literatur versorgen. Zudem ist es ratsam, sich bei Fragen zu Fütterung oder Pflege den Tierarzt seines Vertrauens mit ins Boot holen oder sich mit anderen Nutztierhaltern austauschen, die einen gesunden, zufrieden wirkenden Tierbestand haben.
TM: Wie hängt die Nutztierhaltung mit der Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung zusammen?
FC: Für alle Tiere, die grundsätzlich zum menschlichen Verzehr geeignet sind, gilt die Pflicht, alle medikamentösen Behandlungen lückenlos zu dokumentieren und die Abgabebelege des Tierarztes zu verwahren, solange das betreffende Tier lebt. Darüber hinaus darf der Tierarzt bei Nutztieren nur solche Medikamente verwenden, die für Tiere zugelassen sind, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Diese Medikamente haben erweiterte Versuchsreihen durchlaufen, in denen getestet wurde, ob sie keine schädigende Wirkung auf den menschlichen Körper haben. Das Gesetz gilt auch für alle privaten Halter, die z. B. zwei Ziegen halten, ihnen Kunststücke beibringen und nie im Leben darauf kämen, sie zu essen. Denn wenn diese Tiere vielleicht irgendwann weitergegeben werden, ist nicht sichergestellt, dass sie nicht doch im Suppentopf landen.
Einen Sonderfall stellen hier die Pferde dar. Bei der Beantragung des Equidenpasses (Pferdepass) kann der Züchter selber entscheiden, ob das Pferd „zur Schlachtung bestimmt“ ist oder nicht. Ein Pferd, das nicht zur Schlachtung bestimmt ist, darf mit Medikamenten behandelt werden, die für Schlachttiere nicht zugelassen sind. Geht ein Equidenpass verloren und muss nachbeantragt werden, so wird in diesem Ersatzpass von Amts wegen festgelegt, dass das betreffende Pferd „nicht zur Schlachtung bestimmt“ ist.
Daran kann man unter anderem erkennen, dass Pferde hierzulande vielfach einen etablierten Sozialpartnerstatus innehaben. Nur deshalb war es möglich, auch gesetzlich eine Abgrenzung zu den Nutztieren zu schaffen.
Für ein Tierheim macht es allerdings keinen Unterschied, ob ein Schaf oder eine Katze Medikamente bekommt. Verbunden mit der Betriebserlaubnis ist es verpflichtet, alle tierärztlichen Maßnahmen zu dokumentieren. Zu dem Zweck wird jedes Tier in die Verwaltungs-EDV eingegeben. Auf einer Karteikarte wird zudem jede Medikation, Operation, Röntgenaufnahme etc. eingetragen.
TM: Vielen Dank für dieses Gespräch!